LETZTE AKTUALISIERUNG DIESER SEITE: 11.03.2024
Hinweis: Uns liegt eine geschlechtergerechte Sprache am Herzen. Daher nutzen wir auf diesem Portal, wo immer möglich, genderneutrale Bezeichnungen. In bestimmten Fällen greifen wir auf das generische Maskulinum zurück, wobei selbstverständlich alle Geschlechter (m/w/d) mit eingeschlossen sind. Diese Entscheidung dient ausschließlich redaktionellen Zwecken und stellt keinerlei Wertung dar.
Der Lohnsteuer-Rechner von Lexware ermöglicht Ihnen, die Lohnsteuer Ihrer Mitarbeiter schnell und einfach zu berechnen:
Wenn Sie im Rahmen Ihrer Selbstständigkeit Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie verpflichtet, deren Lohnsteuer direkt vom Gehalt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Während Sie als Selbstständiger Einkommensteuer zahlen, gilt die Lohnsteuer ausschließlich für Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit – also für Arbeitnehmer.
Dabei fällt die Lohnsteuer nicht nur auf den Lohn, sondern auch auf geldwerte Vorteile und Sachbezüge wie Firmenwagen, Unterkünfte oder sonstige Vergünstigungen. Mit dem Lexware Lohnsteuer-Rechner berechnen Sie die fällige Steuer schnell und regelkonform. Nach Eingabe aller erforderlichen Daten erhalten Sie in wenigen Klicks eine präzise Übersicht über alle relevanten Beträge – und sparen wertvolle Zeit.
Seit Dezember 2013 wurde die Lohnsteuerkarte aus Papier offiziell durch das ELStAM-Verfahren (elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) ersetzt.
Die Anmeldung der Lohnsteuer beim Finanzamt erfolgt online über das ELSTER-Portal. Damit der Lohnsteuersatz korrekt berechnet wird, müssen zunächst die elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale wie Name, Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Lohnsteuer-ID eingegeben werden.
Ändert sich der Familienstand Ihrer Mitarbeiter durch eine Heirat, wird dies automatisch in der ELStAM-Datenbank des Finanzamts vermerkt und muss beim nächsten Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden.
Bestimmte Anpassungen, wie die Aktualisierung der Kinderfreibeträge, erfolgen automatisch nach der Meldung beim Einwohnermeldeamt. Möchten Ihre Mitarbeiter jedoch nach der Heirat die Steuerklassenkombination ändern, müssen sie dies selbstständig beim Finanzamt beantragen.
Welche Angaben werden für die Lohnsteuerberechnung benötigt?
Damit der Lohnsteuer-Rechner von Lexware die Steuerlast präzise ermitteln kann, sind folgende Angaben erforderlich:
Um Ihre Lohnsteueranmeldungen effizient und sicher zu erledigen, unterstützt Sie unser intelligentes Lohnabrechnungsprogramm. Es stellt sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden und führt Sie Schritt für Schritt durch die gesamte Lohn- und Gehaltsabrechnung.
Die Fristen für Ihre Lohnsteueranmeldungen hängen von der Lohnsteuerhöhe Ihres Mitarbeiters im Vorjahr ab. Grundsätzlich muss die Anmeldung jedoch spätestens am 10. Tag des Folgemonats erfolgen. Die Bedingungen für eine monatliche, quartalsweise oder jährliche Abgabe sind wie folgt:
Als Arbeitgeber sind Sie verantwortlich dafür, die Lohnsteuer pünktlich beim Finanzamt anzumelden und abzuführen. Andernfalls erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag von 1 % des jeweiligen Steuerbetrags.
Der Lohnsteuer-Rechner berücksichtigt auch die Berechnung des Solidaritätszuschlags 2024. Seit 2021 gelten neue Regelungen: Personen mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 73.000 Euro pro Jahr sind vom Solidaritätszuschlag befreit. Für ein Bruttoeinkommen bis 109.000 Euro wird der Zuschlag nur teilweise erhoben. Bei einem höheren Einkommen muss der volle Betrag von 5,5 % der Einkommen-, Lohn- oder Körperschaftsteuer gezahlt werden.
Der Lohnsteuer-Rechner berücksichtigt auch die Berechnung des Solidaritätszuschlags 2024. Seit 2021 gelten neue Regelungen: Personen mit einem Bruttoeinkommen von bis zu 73.000 Euro pro Jahr sind vom Solidaritätszuschlag befreit. Für ein Bruttoeinkommen bis 109.000 Euro wird der Zuschlag nur teilweise erhoben. Bei einem höheren Einkommen muss der volle Betrag von 5,5 % der Einkommen-, Lohn- oder Körperschaftsteuer gezahlt werden.
Der Lohnsteuer-Rechner integriert auch die Berechnung des Solidaritätszuschlags 2024. Seit 2021 gelten neue Regelungen:
Wenn Sie Angestellte haben, sind Sie verpflichtet, deren Lohnsteuer vom Gehalt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung dafür, dass die Lohnsteuer rechtzeitig beim Finanzamt angemeldet und abgeführt wird. Andernfalls erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 % des jeweiligen Steuerbetrags.
Der Lexware Lohnsteuer-Rechner arbeitet nach der Eingabe aller Daten schnell und regelkonform. So erhalten Sie alle relevanten Beiträge in nur wenigen Klicks. Der Lohnsteuer-Rechner berücksichtigt auch den Solidaritätszuschlag, sodass Sie sich auch darüber keine Sorgen machen müssen.